Sammlung von Außenhandelsterms
- Hinzufügezeit: 2025-05-26 / Ansicht: 13
一、Incoterms
(Anwendbar auf Transport und Verantwortungsbereich)
1. EXW (Ex Works)
Der Verkäufer stellt die Ware in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung. Der Käufer trägt alle Transportkosten und Risiken ab dem Standort des Verkäufers.
2. FCA (Free Carrier)
Der Verkäufer liefert die Ware an einen Frachtführer oder eine andere benannte Partei an einem bestimmten Ort. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Käufer Risiken und Kosten.
3. FOB (Free on Board)
Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. Der Käufer ist für Kosten und Risiken verantwortlich, sobald die Ware an Bord ist.
4. CFR (Cost and Freight)
Der Verkäufer zahlt den Transport zum Bestimmungshafen, jedoch keine Versicherung. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald sich die Ware an Bord des Schiffes befindet.
5. CIF (Kosten, Versicherung und Fracht)
Der Verkäufer trägt die Kosten, die Fracht und die Seeversicherung bis zum Bestimmungshafen. Das Risiko geht beim Verladen auf den Käufer über.
6. DAP (Geliefert benannter Ort)
Der Verkäufer liefert die Ware an den Käufer an einem bestimmten Bestimmungsort (z. B. Terminal, Lager). Der Verkäufer zahlt den Transport, jedoch nicht die Einfuhrabfertigung.
7. DDP (Geliefert verzollt)
Der Verkäufer ist für alle Kosten und Risiken verantwortlich, bis die Ware am Bestimmungsort angeliefert wird, einschließlich Einfuhrzölle und Steuern.
二、Transportbedingungen
(Anwendbar auf verschiedene Transportkanäle)
1. Seefracht
Seetransport von Gütern in Containern oder als Schüttgut.
– LCL (Less than Container Load): Güter von mehreren Verladern in einem Container.
– FCL (Full Container Load): Ein Container, der den Gütern eines einzelnen Verladers gewidmet ist.
2. Luftfracht
Transport von Gütern per Flugzeug, geeignet für dringende oder hochwertige Fracht.
3. Schienengüterverkehr
Landtransport über Eisenbahnen, oft verwendet für große Mengen über lange Strecken.
4. Straßengüterverkehr
Transport mit Lkw oder Transportern, geeignet für regionale oder grenzüberschreitende Lieferungen.
5. Multimodaler Transport
Kombination von zwei oder mehr Transportarten (z. B. See + Schiene + Straße) unter einem einzigen Vertrag.
三、Logistikbetriebsbedingungen
(Anwendbar auf Prozesse und Dokumente)
1. Konnossement (B/L)
Ein von einem Frachtführer ausgestelltes Rechtsdokument, das den Erhalt von Gütern für den Versand bestätigt. Es dient als Eigentumsnachweis für die Güter und als Beförderungsvertrag.
2. Frachtbrief
Ein Dokument, das im Luft- oder Straßentransport verwendet wird, das die Sendung bestätigt und den Absender und Empfänger angibt. Im Gegensatz zum B/L ist es kein Eigentumsnachweis für die Waren.
3. Zollabfertigung
Der Prozess der Einreichung von Dokumenten bei den Zollbehörden zur Genehmigung von Import/Export, einschließlich Zölle und Steuern.
4. Manifest
Eine Liste der Fracht oder Passagiere, die auf einem Schiff, Flugzeug oder Fahrzeug befördert werden und den Zoll- oder Hafenbehörden vorgelegt wird.
5. Versicherungszertifikat
Ein Dokument, das beweist, dass die See- oder Transportversicherung die Waren während des Transports abdeckt.
6. Lagerhaltung
Lagerung von Waren in Lagerhäusern vor oder nach dem Transport.
四、Kosten- und Risikobedingungen
(Anwendbar auf Kosten und Verantwortung)
1. Fracht im Voraus bezahlt
Transportkosten, die vom Versender vor dem Versand bezahlt werden.
2. Fracht Nachnahme
Transportkosten, die vom Empfänger bei Lieferung zu zahlen sind.
3. Demurrage (Liegegeld)
Gebühren, die anfallen, wenn ein Schiff in einem Hafen über die vereinbarte "Freizeit" zum Be- und Entladen hinaus verzögert wird.
4. Detention (Überliegegeld)
Gebühren für die Aufbewahrung von Versandequipment (z. B. Containern) über den zulässigen Zeitraum hinaus.
5. Höhere Gewalt (Force Majeure)
Ein unvorhergesehenes Ereignis (z. B. Naturkatastrophe, Streik), das die Nichterfüllung eines Vertrags entschuldigt.
五、Terminologie von Häfen und Einrichtungen
(Gilt für Logistikknotenpunkte)
1. Verladehafen
Der Hafen, in dem Waren zur Ausfuhr auf ein Schiff verladen werden.
2. Entladehafen
Der Hafen, in dem Waren vom Schiff entladen werden.
3. Containerterminal
Eine Einrichtung zum Be- und Entladen sowie zur Lagerung von Schiffscontainern.
4. Inlanddepot
Eine von Häfen entfernt gelegene Lagereinrichtung, die für die Zollabfertigung oder vorübergehende Lagerung genutzt wird.